Fachwissen · Arbeitszeit

Pausen und Arbeitszeiten dokumentieren

Redaktion: Vivo · Veröffentlicht 22.08.2026 · Aktualisiert 22.08.2026

Kurze Antwort

Nach § 4 ArbZG ist die Arbeit durch im Voraus feststehende Ruhepausen zu unterbrechen: mindestens 30 Minuten bei mehr als sechs Stunden, mindestens 45 Minuten bei mehr als neun Stunden. Pausen sind keine Arbeitszeit und sollten deshalb getrennt erkennbar sein.

Arbeitstag mit Pause

  1. 08:00
    Ich bin da
  2. 12:00
    Pause
  3. 12:30
    Weiterarbeiten
  4. 16:30
    Feierabend
Die Pause unterbricht die Arbeit – sie ist keine leere Lücke.

Welche Pausen verlangt das Arbeitszeitgesetz?

Tägliche ArbeitszeitMindestpause nach § 4 ArbZGTeilung
mehr als 6 bis zu 9 Stunden30 MinutenAbschnitte à mindestens 15 Minuten
mehr als 9 Stunden45 MinutenAbschnitte à mindestens 15 Minuten
nicht länger als 6 Stunden hintereinandereine Ruhepause muss die Arbeit unterbrechen§ 4 Satz 3 ArbZG
Ruhepausen nach § 4 ArbZG

Die Pause muss im Voraus feststehen. Länger als sechs Stunden hintereinander darf niemand ohne Ruhepause beschäftigt werden. „Iss schnell zwischen zwei Terminen“ erfüllt das nicht, wenn niemand Beginn und Ende der Unterbrechung benennen kann.

Alltag: Die Küche sagt „wir essen zwischendurch“. Am Monatsende fehlt jede Spur. Dann ist die Pause weder Ruhe noch dokumentierte Unterbrechung.

Arbeitstag mit Pause

  1. 08:00
    Ich bin da
  2. 12:00
    Pause
  3. 12:30
    Weiterarbeiten
  4. 16:30
    Feierabend
Die Pause unterbricht die Arbeit – sie ist keine leere Lücke.

Wie werden Pausen dokumentiert?

  • Pause als eigene Dauer oder eigener Zeitraum, nicht nur als stiller Abzug.
  • Unterscheidung zwischen echter Unterbrechung und Arbeitsbereitschaft.
  • Keine nachträgliche Pauschale für alle, wenn der Tag ganz unterschiedlich lief.

Häufige Fragen

Zählt die Pause zur Arbeitszeit?

Ruhepausen nach § 4 ArbZG sind keine Arbeitszeit. Deshalb gehört die Pause nicht in die Nettostunden, muss aber nachvollziehbar bleiben.

Darf die Pause geteilt werden?

Ja. § 4 Satz 2 ArbZG erlaubt die Aufteilung in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten.

Quellen & Stand

Aktualisiert: August 2026

Dieser Beitrag stützt sich auf öffentlich zugängliche Primärquellen. Er ersetzt keine Rechtsberatung.

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