Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Vertragsgegenstand

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung der Software-as-a-Service-Lösung Vivo Team (nachfolgend „Dienst"), betrieben von Oliver Eitner, Kaltenbronner Straße 6, 76593 Gernsbach, Deutschland (nachfolgend „Anbieter").

Vivo ist eine cloudbasierte Team-App für kleine Betriebe, die Funktionen zur Arbeitszeiterfassung, Abwesenheitsverwaltung, Schichtplanung, Teamkommunikation und zum Monatsabschluss bereitstellt.

§ 2 Vertragsschluss

Der Nutzungsvertrag kommt mit Registrierung des Betriebs und Annahme dieser AGB zustande. Die Registrierung ermöglicht zunächst eine 30-tägige kostenlose Testphase ohne Kreditkarte. Ein kostenpflichtiges Abonnement entsteht erst durch eine gesonderte Bestellung in der Zahlungsübersicht; ohne diese Bestellung wird die Testphase nicht automatisch kostenpflichtig.

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Die registrierende Person muss volljährig und zum Handeln für den Betrieb berechtigt sein. Eingeladene Mitarbeiter nutzen Vivo im Rahmen des Vertrags ihres Betriebs.

§ 3 Leistungsumfang

Ein Tarif mit allen regulären App-Funktionen:

  • Arbeitszeiterfassung, Pausen und nachvollziehbare Zeitkorrekturen
  • Arbeitsmodelle, Urlaub, Krankheit und Überstundenverwaltung
  • Schichtplanung und Veröffentlichung für das Team
  • Monatsabschluss und Zeitnachweise je Mitarbeiter als Excel- und PDF-Export
  • Teamkommunikation, Dokumente, Push-Benachrichtigungen und neun App-Sprachen
  • Nutzung im Webbrowser und in der iPhone-App
  • Persönlicher Support durch den Entwickler per E-Mail; Telefon und Video-Call nach Terminvereinbarung

Support umfasst Fragen zur Einrichtung und Nutzung. Eine jederzeitige telefonische Erreichbarkeit, bestimmte Antwortzeiten, individuelle Softwareentwicklung sowie Rechts- oder Steuerberatung sind nicht vereinbart.

Excel- und PDF-Unterlagen dienen der Vorbereitung der Lohnabrechnung. Vivo bietet keine direkte DATEV-Schnittstelle und ersetzt weder eine Lohnabrechnungssoftware noch die fachliche Prüfung durch den Betrieb oder seine Steuerberatung.

§ 4 Preise und Zahlung

Du kannst zwischen 2,90 € je aktivem Nutzer und Monat und 31,90 € je aktivem Nutzer und Jahr wählen. Der Inhaber zählt als Nutzer mit; mindestens ein Nutzer wird berechnet. Es gibt keine Zusatzgebühr für einzelne reguläre Module.

Die Preise sind Endpreise. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Maßgeblich sind Nutzerzahl, Gesamtbetrag und Zahlungsbeginn in der Zahlungsübersicht vor der Bestellung. Die Preisübersicht enthält Beispiele.

Die Abrechnung erfolgt je nach gewählter Zahlungsweise monatlich oder jährlich im Voraus über Stripe mit den dort angebotenen Zahlungsmitteln. Eine Jahreszahlung ist eine Vorauszahlung für zwölf Monate; der vollständige Jahresbetrag wird in der Zahlungsübersicht angezeigt. Die kostenlose Testphase wird durch die Auswahl nicht verlängert oder neu gestartet.

Offene Einladungen und Beispieldaten werden nicht berechnet. Zusätzliche Nutzer zählen ab ihrem Beitritt. Im Jahresabo werden sie für die verbleibende Zeit bis zum gemeinsamen Abrechnungsdatum anteilig nachberechnet. Eine Einladung berechtigt zur Aufnahme zum jeweils bestätigten Nutzerpreis. Ändert sich dieser Preis, gelten die vereinbarten Regeln zu Preisänderungen.

Beim eingetragenen Austritt endet die Berechnung mit der wirksamen Deaktivierung. Bei nachträglich gemeldeten Austritten erfolgt keine rückwirkende Gutschrift für die Zeit vor der Meldung. Im Jahresabo entsteht für bereits bezahlte, ungenutzte Zeit ein Guthaben für spätere Rechnungen; eine automatische Auszahlung ist nicht vorgesehen. Gesetzliche Erstattungsansprüche bleiben unberührt. Während einer Übergabe gleichzeitig aktive Personen zählen jeweils als Nutzer. Bereits erfasste Arbeitszeiten bleiben erhalten.

Bestehende Monatsabos und individuell vereinbarte Vertragsbedingungen bleiben unverändert, sofern kein Wechsel ausdrücklich bestellt wird.

Bei Zahlungsverzug kann der Zugang nach Mahnung und angemessener Fristsetzung eingeschränkt werden. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

§ 5 Laufzeit und Kündigung

Das Monatsabo verlängert sich jeweils um einen Monat und ist zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündbar. Das Jahresabo läuft zwölf Monate und verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn es nicht vor dem angezeigten Verlängerungsdatum gekündigt wird. Eine Kündigung kann jederzeit für das Ende des laufenden bezahlten Zeitraums erklärt werden; bis dahin bleibt der Zugang erhalten.

Die Kündigung kann jederzeit im Kundenbereich unter Mehr → Abo & Rechnungen oder per E-Mail an hallo@vivoteam.de erfolgen.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund auf Seiten des Anbieters liegt insbesondere vor, wenn der Nutzer gegen diese AGB oder geltendes Recht verstößt.

Ein ausdrücklich bestellter Wechsel zwischen Monats- und Jahreszahlung gilt erst zum Ende des bereits bezahlten Zeitraums. Die App zeigt vor der Bestätigung das Datum und den neuen Betrag. Ein noch nicht wirksamer Wechsel kann dort zurückgenommen werden.

§ 6 Datenlöschung nach Kündigung

Die Kündigung des kostenpflichtigen Abonnements und die Löschung eines Kontos oder Betriebs sind unterschiedliche Vorgänge. Die Kündigung beendet die kostenpflichtige Nutzung zum vereinbarten Termin; sie löst für sich allein keine sofortige Löschung der Betriebsdaten aus.

Bei einer ausdrücklich beauftragten Konto- oder Betriebslöschung wird der Zugang deaktiviert. Die App sieht eine 30-tägige Wiederherstellungsfrist vor. Anschließend sind die zur Löschung bestimmten Daten zu entfernen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder fortbestehenden berechtigten Aufbewahrungszwecke entgegenstehen. Die Rückgabe und Löschung von im Auftrag verarbeiteten Daten richten sich ergänzend nach dem AVV.

Der Betrieb sollte erforderliche Zeitnachweise vor dem Ende der Nutzung als Excel oder PDF exportieren. Für weitere Daten und Löschanfragen ist hallo@vivoteam.de erreichbar. Eine Datensicherung durch den Kunden ersetzt nicht die eigenen Schutzpflichten des Anbieters.

§ 7 Pflichten des Nutzers

  • Der Nutzer ist verantwortlich für die Rechtmäßigkeit der in Vivo gespeicherten Daten
  • Der Betrieb bestimmt die zulässige Rechtsgrundlage der Beschäftigtendatenverarbeitung und erfüllt die Informationspflichten gegenüber Mitarbeitern; eine Einwilligung ist nur einzuholen, soweit sie tatsächlich erforderlich ist
  • Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln
  • Der Dienst darf nicht für rechtswidrige Zwecke genutzt werden
  • Missbrauch (z. B. Spam, automatisierte Angriffe) ist untersagt

§ 8 Haftungsbeschränkung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, und ausdrücklich übernommene Garantien bleiben unberührt.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Diese Regeln gelten auch bei Datenverlust und beim Einsatz von Dienstleistern. Ein pauschaler Haftungsausschluss für Ausfälle von Hosting- oder Datenbankanbietern wird nicht vereinbart.

Der Anbieter betreibt den Dienst mit angemessenen technischen Schutzmaßnahmen. Wartungen und Störungen können die Verfügbarkeit einschränken. Eine gesonderte prozentuale Verfügbarkeitsgarantie oder ein individuelles Service-Level-Agreement ist nicht Bestandteil dieses Tarifs; gesetzliche und vertragliche Leistungsansprüche bleiben bestehen.

§ 9 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Rastatt, soweit der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

§ 10 Änderungen der AGB

Änderungen dieser AGB werden dem Kunden in Textform mitgeteilt. Soweit eine Zustimmung erforderlich ist, werden sie erst mit dieser Zustimmung Vertragsbestandteil. Schweigen gilt nicht pauschal als Zustimmung. Allein die Veröffentlichung einer neuen Fassung auf dieser Website ändert bestehende Verträge nicht.

Stand: 8. Oktober 2026